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GESCHICHTE

Der Ursprung des organisierten Sports in Breitenbrunn geht auf das Jahr 1935 zurück. Zur damaligen Zeit gab es eine sogenannte Fußball-Jugend- und Seniorenmannschaft, die nach kurzer Unterbrechung, bedingt durch den zweiten Weltkrieg, ihren Spielbetrieb 1947 wieder aufgenommen hat.

Bereits ein Jahr später gründete man eine Fußball-A-Jugendmannschaft und sorgte 1948 durch den Gewinn der Jugendkreismeisterschaft in Beratzhausen für eine dicke Überraschung. Im Jahre 1954 bis 1967 musste man sogar mangels Spieler den Sportbetrieb und die Vereinstätigkeit einstellen.

Erst durch den Zusammenschluss von 53 Vereinsmitgliedern gelang am 19. März 1967 eine Neugründung des Sportvereins Breitenbrunn, welcher bis heute Bestand hat. Bereits ein Jahr später wurde das Damenturnen eingeführt und hält bis heute noch, wie bereits in der ersten Turnstunde, ihre Übungsstunden in der Breitenbrunner Turnhalle ab.

Von 1974 bis 1994 existierte sogar im Verein eine Wanderabteilung, die immer am 1. Mai eines Jahres einen internationalen Volkswandertag ausrichtete und bis zu 2.000 Wanderer von Nah und Fern nach Breitenbrunn lockte.

Die heutige Tischtennisabteilung wurde 1977 gegründet und ist seit 1978 bei den Liga- spielen im Tischtennis aktiv beteiligt.

In Zusammenarbeit mit dem Schulverband und der Marktgemeinde Breitenbrunn baute man 1977 an der Pfarrleite den heutigen A-Platz für die Fußballmannschaften.
Da weitere Mannschaften am Spielbetrieb teilnahmen erwies sich der Umbau im Gasthaus Thurner hinsichtlich Umkleidekabinen und Duschmöglichkeiten nach kurzer Zeit als nicht ausreichend. Durch den Aufstieg der ersten Mannschaft in die damalige B-Klasse (Kreisklasse) 1980, reiften die ersten Überlegungen ein eigenes Vereinsheim zu errichten.

1984 wurde gegenüber dem Campingplatz ein Skilift aufgebaut und von Jung und Alt genutzt. Der Liftbetrieb musste jedoch aufgrund der häufig schlechten Schneelage in den letzten Jahren und den hohen Betriebskosten eingestellt werden.

In den Jahren 1987 und 1988 erfolgten die Neuplanung und die Errichtung des Sportheims, sowie der Tennisanlage neben dem heutigen Naturbad in Breitenbrunn. Die offizielle Einweihung des Sportheims mit Sportgaststätte und Tennisanlage erfolgte zwei Jahre später im Jahre 1990. Im selben Jahr wurde der Tennisverein TC Breitenbrunn 1980 in den heutigen SV Breitenbrunn eingegliedert. Der Verein zählte zur damaligen Zeit bereits 350 Mitglieder, deren Anzahl in den letzten Jahren stetig stieg.

Die Kapazitäten der Trainings- und Spielmöglichkeiten waren aufgrund der wachsenden Anzahl von Mannschaften begrenzt, so dass man bereits 1996 auf der Pfarrwiese einen neuen Sportplatz (B-Platz) mit Lichtanlage errichtete. Ferner wurde im Gemeindeteil Kemnathen der bereits vorhandene Bolzplatz 2003 erweitert bzw. saniert und mit zwei Flutlichtmasten versehen.

Für die Skifahrer und Biker konnte 1999 eine weitere Abteilung „Rad- und Skisport“ ins Leben gerufen werden. Seit 2011 bietet der Verein darüber hinaus für Jung und Alt zusätzliche Sportmöglichkeiten zur körperlichen Ertüchtigung an. Hierzu wurden die Sparten „Sport-Spiel-Spaß für Kinder, Kickbox-Aerobic & Yoga, Fitness 50 +, sowie Badminton neu gegründet.

Durch die Sanierung der Sportplatzanlage im Jahre 2011/2012 im Ortsteil Dürn, welcher ebenfalls mit einer Flutlichtanlage ausgestattet wurde, stehen der Fußballabteilung vier Sportplätze in der Marktgemeinde Breitenbrunn zur Verfügung.

Mittlerweile zählt der SV Breitenbrunn 630 Mitglieder (Stand Dezember 2013), davon sind ein Drittel unter 18 Jahren.

Vorstände seit 1967

1967 bis 1972 Josef Bader

1972 bis 1980 Georg Rackl

1980 bis 1981 Josef Bader

1981 bis 2000 Josef Donauer

2000 bis 2004 Frank Deichmann

2004 bis 2007 Wolfgang Windrisch

2007 bis 2011 Konrad Pöhmerer

2011 bis 2015 Anton Schels


2015 bis 2015 Peter Dechant


2015 bis 2023 Maximilian Gmelch


seit 2023 gleichrangige Vorsitzende Martin Kobl (Sprecher), Julian Gromann , Hans Hausmann

SATZUNG

§ 1

Der Sportverein Breitenbrunn e. V. mit Sitz in 92363 Breitenbrunn in der Oberpfalz, eingetragen im Vereinsregister unter der Nummer VR 40147, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Pflege, Förderung und die Verbreitung des Sports. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gliedert sich der Verein in einzelne Abteilungen. Der Vorstand kann auf entsprechenden Antrag jederzeit neue Abteilungen zulassen. Jede Abteilung ist verpflichtet, eine vom Vorstand vorgegebene Geschäftsordnung anzuerkennen und entsprechend umzusetzen.

§ 2

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke.

§ 3

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Marktgemeinde Breitenbrunn zur weiteren Verwendung im gemeinnützigen Sinne und im Interesse des Sports.

§ 6

Politische Parteibetätigung und Erörterung von konfessionellen Fragen sind ausgeschlossen. Alle Vereinsämter sind Ehrenämter.

§ 7

Verbandszugehörigkeit

Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes. Die Abteilungen können einem Fachverband beitreten.

§ 8

Mitgliedschaft

Der Verein hat aktive Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.

§ 9

Erwerb der Mitgliedschaft

1) Mitglieder des Vereins können alle Personen werden deren bürgerlicher Ruf unbescholten ist; gleich welchen Geschlechts und Lebensalters sie sind sowie welcher Nationalität sie angehören.

2) Jeder neu Aufzunehmende hat ein Aufnahmeformular auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben. Minderjährige Bewerber haben die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.

3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme gilt als vollzogen, wenn eine etwaige Aufnahmegebühr bezahlt und der erste Mitgliedsbeitrag bezahlt ist. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist die Berufung zum Vereinsausschuss möglich.

§ 10

Rechte und Pflichten der Mitglieder

1) Alle Mitglieder haben mit Vollendung des 18. Lebensjahres Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und sind wählbar, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2) Die Mitgliedschaft gewährt das Recht zum Eintritt in die einzelnen Abteilungen.

3) Die Mitglieder können die Einrichtungen des Vereins benützen, soweit hierzu nicht noch ein Beitritt zu einer Abteilung des Vereins erforderlich ist.

4) Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen der Satzung und der Abteilungsordnungen am Vereinsleben und an den allgemeinen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Bei Ablehnung entscheidet auf Antrag der Vereinsvorstand.

5) Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Bestimmung der Satzung, der Ordnung sowie die Beschlüsse der Organe des Vereins zu befolgen.

6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge rechtzeitig zu entrichten. Der Vereinsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Er wird jeweils am 01.01. jeden Jahres im Voraus fällig. Die Beitragshöhe für Jugendliche und Schüler muss geringer sein, als für Erwachsene. Die jeweiligen Mindest-Beitragssätze des BLSV dürfen nicht unterschritten werden.

7) Die Mitglieder sind verpflichtet, das Ansehen und die sportlichen Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern. Sie haben alle Handlungen zu unterlassen, die das Ansehen des Vereins schmälern oder schädigen können.

§ 11

Beendigung der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Mit dem Ausscheiden erlöschen alle durch die Mitgliedschaft erworbenen Anrechte an den Verein; die Haftung für alle bis zum Austritt entstandenen Verpflichtungen bleibt bestehen. Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich.

2) Die Beitragspflicht eines ausscheidenden Mitglieds erlischt mit dem Ablauf des Vereinsjahres. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Mitglieder, welche mit einer Funktion betraut waren, haben zuvor Rechenschaft abzulegen. Der Ausschluss aus dem Verein kann nur mit 2/3 Mehrheit des Vereinsausschusses erfolgen. Gegen einen Ausschluss ist Berufung innerhalb von zwei Wochen an die Mitgliederversammlung möglich. Der Ausschluss kann nur beschlossen werden, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung von sechs Monatsbeiträgen in Rückstand geraten ist. Bei grobem Verstoß gegen die Satzung des Vereins oder eines Verbandes, dem der Verein als Mitglied angehört oder bei absichtlicher Verletzung von Beschlüssen der Vereinsorgane, wenn sich das Vereinsmitglied unehrenhaft verhält oder das Ansehen des Vereins schädigt.

§ 12

Organe des Vereins

1) Die Organe des Vereins, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Willen des Vereins bilden, sind:

1. der Vorstand

2. der Vereinsausschuss

3. die Mitgliederversammlung.

2) Zur Vereinsführung gehören ferner alle Abteilungsleiter und Beisitzer. Die Beisitzer werden zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie beraten und unterstützen den Vorstand.

3) Die Abteilungen

Jede Abteilung bestellt einen Abteilungsleiter, der die Abteilung gegenüber dem Vorstand vertritt und dem Vorstand gegenüber den ordnungsgemäßen Abteilungsbetrieb verantwortet. Der Abteilungsleiter ist für den sachgemäßen und wirtschaftlich zweckmäßigen Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Finanzmittel und deren Abrechnung gegenüber dem Vorstand verantwortlich.

Jede Abteilung erhält zur Verfolgung ihrer Ziele und Aufgaben vom Hauptverein Finanzmittel und hat das Recht, einen separaten Abteilungsbeitrag zu erheben.

4) Geschäftsstelle

Die zentrale Verwaltung für den Verein und für alle Abteilungen erfolgt über die Geschäftsstelle des SV Breitenbrunn, die über das Beitragaufkommen finanziert wird.

5) Der Vorstand kann gemäß § 30 BGB für eingegrenzte Aufgabenbereiche einen „besonderen Vertreter“ benennen. Die Vertretungsmacht erstreckt sich jedoch nur auf Rechtsgeschäfte, die der zugewiesene Aufgabenbereich mit sich bringt. Die Vertretungsmacht ist schriftlich in Form einer Vollmacht zu erteilen und zu beschränken.

§ 13

Der Vereinsvorstand

Den Vorstand bilden:

- der 1. Vorsitzender

- der 2. Vorsitzender

- der 3. Vorsitzender

- der Schatzmeister

- der Schriftführer.

§ 14

Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstandes

1) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während eines Vereinsjahres aus, so hat der Vereinsausschuss in kürzester Frist für den Rest der laufenden Amtsdauer eine Ergänzungswahl vorzunehmen.

2) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in regelmäßigen Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Entscheidungen. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Stimmenenthaltung ist nicht zulässig.

§ 15

Gesetzliche Vertretung und Aufgaben

1) Jedes Mitglied des Vorstands ist für sich allein berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Ohne Rechtswirkung nach außen wird bestimmt, dass die übrigen Vorstandsmitglieder in der im §13 angegebenen Reihenfolge nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden zu dessen Vertretung berufen sind.

2) Dem Vorstand obliegt die Vereinsleitung und die Führung der Vereinsgeschäfte im Rahmen, der an einen ordentlichen Geschäftsmann zu stellenden Anforderungen.

3) Der 1. Vorsitzende hat vornehmlich die Aufgabe, die ordentliche Geschäftsführung zu überwachen, Versammlungen und Sitzungen einzuberufen und zu leiten sowie den Verein nach außen hin zu vertreten.

4) Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit. Er soll aus dem Kreis der Mitglieder der Fußballabteilung entspringen und ist für die Weiterentwicklung des Fußballsports verantwortlich.

Der 3. Vorsitzende vertritt den 1. und den 2. Vorsitzenden bei deren Abwesenheit und ist für die Koordination und Weiterentwicklung des Breitensports – außer Fußball – verantwortlich.

5) Dem Schatzmeister obliegt die ordentliche Führung der gesamten Vermögens- und Kassengeschäfte des Vereins. Geldliche Verfügungen des Schatzmeisters bedürfen der Gegenzeichnung durch den 1. Vorsitzenden. Über Vereinsgelder darf im Allgemeinen erst nach Anhörung des Schatzmeisters verfügt werden. Der Schatzmeister kann sich mit Hilfe von Beitragseinhebern bzw. Platzkassierern bedienen.

§ 16

Vereinsausschuss

1) Der Vorstand wird durch den Vereinsausschuss unterstützt. Dieser besteht aus den Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern und den Beisitzern. Dem Vereinsausschuss obliegt:

a) die Unterstützung und Beratung des Vorstandes,

b) die Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten, deren Beratung der Vorstand verlangt,

c) die Finanzplanung des Vereins und seiner Abteilungen, die jährlich in Haushaltsplänen aufzustellen ist.

2) Scheidet ein Ausschussmitglied während des Vereinsjahres aus, ist ein entsprechender Personalersatz vorzunehmen.

3) Der Vereinsausschuss tagt regelmäßig. Der erste Vorsitzende oder dessen Vertreter beruft den Ausschuss ein, stellt die Tagesordnung auf und leitet die Versammlung.

4) Der Ausschuss muss einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Ausschussmitglieder dies schriftlich vom Vorstand mit Angabe der Gründe verlangt. Die Teilnahme an Ausschusssitzungen ist Pflicht.

5) Der Vereinsausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Stimmenthaltung ist ausgeschlossen.

§ 17

Mitgliederversammlung

1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt im Wesentlichen:

a) die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstands sowie dessen Entlastung,

b) die Wahl des Vorstands, der Beisitzer und der Kassenprüfer entsprechend der in dieser Satzung festgelegten Terminierung,

c) die Bestätigung von Ergänzungswahlen, die der Vereinsausschuss vorgenommen hat,

d) die Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitglieder,

e) die Beschlussfassung über Satzungsänderung und Auflösung des Vereins mit 3/4 Stimmenmehrheit,

f) die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung.

2)Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn dass Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von 1/3 aller Vereinsmitglieder schriftlich unter Angaben des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.

3) Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Angabe der Tagungsordnungspunkte über die allgemein zugänglichen Medien 14 Tage vorher einzuberufen. Bei Satzungsänderung ist die neu zu genehmigende Satzung ebenfalls zu veröffentlichen.

4) Jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig und umfasst, wenn nichts anderes bestimmt ist, Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist unzulässig. Erreicht bei der Wahl kein Bewerber die einfache Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Vorgeschlagenen mit höchster Stimmzahl statt. Gewählt ist der, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

5) Anträge, die der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, müssen eine Woche vorher beim Vereinsvorstand eingereicht werden.

6) Über die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll schriftlich zu erstellen, die vom ersten Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 18

Ehrenmitglieder und Ehrungen

Der Vereinsausschuss kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein und den Sport im Allgemeinen erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ihre Zahl soll nicht mehr als zehn Ehrenmitglieder betragen; sie haben die Rechte der Mitglieder. Ihre Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

§ 19

Geschäftsordnung

Der Verein gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 20

1) Sinkt die Mitgliederzahl des Vereins unter zehn herab oder ist der Verein außer Stande seinen Zweck zu erfüllen, so können die Mitglieder die Auflösung beschließen.

2) Über Zweifelsfälle bei Auslegung der Satzung entscheidet der Vereinsausschuss.

3) Diese Neufassung der Satzung tritt mit Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlungen vom 21. Mai 2011 und 25. Februar 2012 in Kraft.



Breitenbrunn i. d. Oberpfalz, den 17.07.2012

1. Vorsitzender, gez. Anton Schels

Schriftführer, gez. Elmar Simon

DATENSCHUTZ

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Verwendung von Facebook Social Plugins

Die verantwortliche Stelle verwendet auf ihrer Website Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo gekennzeichnet. Wenn der Kunde eine Webseite der verantwortlichen Stelle aufruft, die ein solches PlugIn enthält, baut der Browser des Kunden eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an den Browser des Kunden übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass der Kunde die entsprechende Seite des Internetauftritts der verantwortlichen Stelle aufgerufen hat. Ist der Kunde bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch des Kunden seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn der Kunde mit den Plugins interagiert, zum Beispiel den "Gefällt mir" Button betätigen oder einen Kommentar abgibt, wird die entsprechende Information von dem Browser des Kunden direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie diesbezügliche Rechte und Einstellungsmöglichkeiten des Kunden zum Schutz seiner Privatsphäre ist den Datenschutzhinweisen von Facebook zu entnehmen.

Sollte der Kunde nicht wollen, dass Facebook in der vorbeschriebenen Weise Daten sammelt, muss der Kunde sich vor seinem Besuch des Internetauftritts der verantwortlichen Stelle bei Facebook ausloggen.
Verwendung von Twitter

Die verantwortliche Stelle verwendet auf ihrer Website Funktionen des Dienstes Twitter. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., Twitter, Inc. 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion "Re-Tweet" werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen.

Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter:

www.twitter.com/privacy

Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen ändern unter:

www.twitter.com/account/settings.


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Die verantwortliche Stelle verwendet auf ihrer Website Social Plugins („Plugins“) von Instagram, das von der Instagram LLC., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA („Instagram“) betrieben wird. Die Plugins sind mit einem Instagram-Logo beispielsweise in Form einer „Instagram-Kamera“ gekennzeichnet. Eine Übersicht über die Instagram Plugins und deren Aussehen finden Sie hier:

http://blog.instagram.com/post/36222022872/introducing-instagram-badges

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Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Instagram sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Instagram:

https://help.instagram.com/155833707900388/

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Verwendung von YouTube-Plugins

Die verantwortliche Stelle nutzt für die Einbindung von Videos u.a. den Anbieter YouTube. YouTube wird betrieben von YouTube LLC mit Hauptgeschäftssitz in 901 Cherry Avenue, San Bruno, CA 94066, USA. YouTube wird vertreten durch Google Inc. mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Die verantwortliche Stelle verwendet auf ihrer Website Plugins des Anbieters YouTube. Wenn Sie unsere mit einem YouTube Plugin versehene Internetpräsenz aufrufen wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Hierdurch wird an den YouTube-Server übermittelt, welche Internetseiten Sie besucht haben.

Sind Sie dabei als Mitglied bei YouTube eingeloggt, ordnet YouTube diese Information Ihrem persönlichen Benutzerkonto zu. Bei Nutzung des Plugins wie z.B. Anklicken des Start-Buttons eines Videos wird diese Information ebenfalls Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.

Sie können diese Zuordnung verhindern, indem Sie sich vor der Nutzung unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Benutzerkonto sowie anderen Benutzerkonten der Firmen YouTube LLC und Google Inc. abmelden und die entsprechenden Cookies der Firmen löschen.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Hinweise zum Datenschutz durch YouTube (Google) finden Sie unter www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
Weitere Informationen und Kontakte

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema “Datenschutz bei der verantwortlichen Stelle” haben, wenden Sie sich an die Vorstandschaft des SVB. Sie können erfragen, welche Ihrer Daten bei uns gespeichert sind. Darüber hinaus können Sie Auskünfte, Löschungs- und Berichtigungswünsche zu Ihren Daten und gerne auch Anregungen jederzeit per Brief oder E-Mail an folgende Adresse senden:

Professor Dr. Rolf Lauser

Datenschutzbeauftragter des BLSV

Dr. Gerhard-Hanke-Weg 31

D-85221 Dachau

E-Mail: rolf(at)lauser-nhk.de


Breitenbrunn, den 17.05.2018